| Hausbesuche | |
| Auf ärztliche Verordnung hin kann die Krankengymnastik-Behandlung auch im Hause des Patienten erfolgen, wenn es dem Patienten aufgrund seiner Erkrankung nicht zuzumuten bzw. möglich ist, sein Haus zu verlassen, z.B. Patienten mit neurologischen Krankheitsbildern. |